Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Beginn und Ende der Mietdauer:
Das Benutzungsrecht beginnt am Domizil der "Mobil Rent" in Thun endet, wenn der Wagen dorthin zurückkehrt. Bei verhindertem Antritt des Nutzungsrechts ist die "Mobil Rent" sofort zu benachrichtigen.
Eine allfällige Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer muss mit der "Mobil Rent" rechtzeitig vereinbart werden.
2. Benutzungseinschränkungen:
Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter / von der Mieterin gefahren werden oder dann nur von Personen, die vom Mieter / von der Mieterin dazu ermächtigt worden sind. Der Mieter / die Mieterin trägt die ganze Verantwortung für das Fahrzeug und die Einhaltung des Mietvertrages und der allgemeinen Mietkonditionen. Der Lenker muss mindestens seit zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheines sein. Es ist verboten, das Fahrzeug an Drittpersonen auszumieten, für Lernfahrten, Trainingsfahrten auf Rennstrecken, Geländefahrten und Testfahrten zu benützen.
Fahrten nach Albanien, Bulgarien, Ex-Jugoslawien, Polen, Rumänien, Ex-Tschechoslowakei, Türkei, Ex-UDSSR und Ungarn sind NICHT gestattet.
3. Übernahmezustand:
Der Mieter / die Mieterin übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereitem, tadellosem Zustand. Eventuell vorhandene Carrosseriemängel wären auf der Vorderseite des Vertrages erwähnt. Ansonsten muss der Mieter / die Mieterin bei Übernahme des Wagens diese sofort an die Mobil Rent" melden. Bei Rückgabe alle persönliche Sachen ausräumen, Staubsaugen, Frontscheibe reinigen. Bei Rückgab des Wagens kann der Mieter / die Mieterin für nötige Spezialreinigungen haftbar gemacht werden. Der Mieter / die Mieterin haftet ebenso vollumfänglich bei Schäden an den Polstern oder der In-nenverkleidung des Fahrzeuges (z.B. Risse, Brandlöcher, Kratzer, etc.)
4. Unterhalt:
Das Fahrzeug wird dem Mieter / der Mieterin in betriebsbereitem, tadellosem Zustand übergeben. Der Mieter / die Mieterin verpflichtet sich, das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen. Bei Tagespauschalen gehen sämtliche Treibstoffkosten (Diesel) und Motorenöl zu Lasten des Mieters / der Mieterin, gemäss Mietvertrag. Bei jedem Tanken sind Öl, Wasser und Reifendruck zu kontrollieren. Der Mieter / die Mieterin ist voll verantwortlich für alle Schäden, die aus Nachlässigkeit entstehen, beispielsweise aus Unterlassung der Niveaukontrollen oder forcieren des Motors.
5. Reparaturen:
OHNE Einwilligung der "Mobil Rent" dürfen Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug NICHT vorgenommen werden. Sofern die Reparatur für die Funktionstüchtigkeit des Wagens notwendig ist und dieser Schaden nicht durch Fahrlässigkeit des Mieters / der Mieterin verursacht wur-de, und sofern die ersetzten Teile bei Ende der Miete der "Mobil Rent" zurückgegeben werden, werden die Reparaturkosten mittels Quittung und Belegen durch die "Mobil Rent" zurückerstattet.
6. Haftung der "Mobil Rent":
Die "Mobil Rent" übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art gegenüber dem Mieter / die Mieterin oder Drittpersonen für Unfälle oder Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen. Im Weiteren lehnt die "Mobil Rent" jede Haftung ab für Schäden, verursacht bei Verletzung von Verkehrsregeln oder durch jegliche Art von Nachlässigkeit, Trunkenheit, Rauschgift- oder Medikamentenmissbrauch oder falsche Behandlung des Mietfahrzeuges.
Die "Mobil Rent" ist ebenfalls nicht haftbar für Schäden oder Verluste, die dem Mieter / der Mieterin aus einer Verspätung oder Verhinderung der Weiterreise oder Heimreise durch Wagendefekte erwachsen.
7. Unfälle / Diebstahl:
Bei Unfall, Einbruch, Parkschäden sowie Schäden an Dritteigentum muss der Mie-ter / die Mieterin immer einen Polizeibericht erstellen lassen. Zusätzlich muss der Mieter / die Mieterin den im Wagen inliegenden Unfallrapport korrekt und vollständig ausfüllen. Mündlichen und schriftliche Schuldanerkennung sind zu unterlassen.
8. Haftpflichtversicherung
Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert.
Der Selbstbehalt für die Haftpflichtversicherung beträgt SFr. 500.-- und geht zu Lasten des Mieters / der Mieterin.
Vollkaskoversicherung
Ältere Fahrzeuge sind nicht Vollkasko versichert. Bei diesen Fahrzeugen besteht ein festgelegter Rückkaufswert, der im Mietvertrag festgelegt wird.
9. Mietkosten:
Die Mietkosten und alle weitern aufgelaufenen Kosten sind bei Mietende, d.h. bei Rückgabe des Fahrzeuges in bar - oder wenn mit Rechnung, sofort nach Erhalt derselben, zu bezahlen.
10. Rückzahlbare Kaution:
Eine allfällige Kaution muss vom Mieter / von der Mieterin bei der Wagenübernahme entrichtet werden. Guthaben zugunsten der "Mobil Rent" bei Beendigung des Mietvertrages werden von der Kaution in Abzug gebracht.
11. Anwendbares Recht:
Für diesen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung.
12. Streitigkeiten:
In Streitfällen, die nicht gütlich beigelegt werden können, verpflichten sich die beiden Parteien ausdrücklich sich dem Gerichtsstand in Thun zu unterziehen.
Mobile Rent - Werner Wyss, Hauptstrasse 234A, CH-3852 Ringgenberg